
Autovermietung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB)
Mietvertrag, Mieter und berechtigter Fahrer
Ein Mietvertrag auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kommt schriftlich oder durch digitale Unterschrift in (einfacher) Textform oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung zustande, die der Vermieter schriftlich oder in Textform (z. E-Mail).
Es können eine oder mehrere Personen ein Fahrzeug mieten. Die Fahrer werden einzeln erwähnt. Die Fahrer müssen ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt werden. Falls danach weitere Fahrer dazukommen, muss der Mieter ausdrücklich unser Einverständnis einholen. Ansonsten kann der Mieter bei Schäden Vollumfänglich haftbar gemacht werden.
Auch den der Mieter das Fahrzeug einem zusätzlichen Fahrer überlasst, haftet immer noch in erster Linie der Vertragsnehmer für alle Schände. Er hat deshalb den Fahrer sorgfältig auszuwählen, insbesondere sicherzustellen, dass der berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrzeugausfahrt im Besitz der für den entsprechenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist, und andere Bedingungen, die im Führerschein festgelegt sind.
Darüber hinaus hat der Mieter keinen Anspruch darauf, den Mietwagen Dritten entgeltlich oder leihweise, auch nur für kurze Zeit, zur Nutzung zu überlassen. Bei Zuwiderhandlung entfällt die vereinbarte Haftungsfreistellung
Allgemeines:
Normalerweise sind unsere Fahrzeuge Vollgetankt und müssen Vollgetankt zurückgebracht werden.
Aber der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt an den Mieter zu übergeben, und im Falle eines reinen Elektrofahrzeugs besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug vollständig zu laden. In diesem Fall wird der Mieter einfach den Tank wieder zum gemietetem Zustand zurückzubringen.
Möchte der Mieter mit dem Fahrzeug ins Ausland reisen, muss er das jeweilige Land bei der Buchung Angeben. Mögliche Reiseländer können dort kostenpflichtig ausgewählt werden. Manche Reiseländer sind ausgeschlossen.
Hinsichtlich der besonderen Risiken beim Vertragsparteien bekannt, dass sich der Mieter, nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu fahren.
Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses alle ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution bei Rückgabe in dieser Höhe einzubehalten.
Es ist verboten, dieses Fahrzeug für den Motorsport, Fahrzeugerprobungen und Fahrsicherheitstrainings, den Transport gefährlicher Güter oder für kriminelle Zwecke zu verwenden.
Buchen Sie Ihren Mietwagen im Voraus
Die Buchungen über unsere Webseite sind solange keine Bestätigung eintrifft nicht verbindlich. Dennoch können wir für Reservationen keine 100% Garantie geben, da Fahrzeuge Fahrende Risiken sind, kann jederzeit das vom Kunden reservierte Fahrzeuge vom vorherigen Mieter durch einen Unfall oder andere Beeinträchtigungen nicht mehr im Fahrbaren zustand sein. Bei so einem Fall wird die Reservation annulliert. Der Mieter hat kein Anrecht auf Ersatzwagen oder irgendwelche Schadenersatz. Der Mieter ist damit einverstanden wenn er bei uns ein Fahrzeug reserviert.
Soll der Mietwagen dem Mieter zugestellt und/oder vom Vermieter zurückgegeben werden, sind die dadurch entstehenden Kosten ebenfalls vom Mieter vorzufinanzieren.
Übernimmt der Kunde den Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist er dem Mietwagenunternehmen zum Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter kann eine konkrete oder einmalige Berechnung wählen, d.h. der Verzugsschaden wird mit 60 % der Tagesgrundmiete berechnet, d.h. an jedem Tag der vereinbarten Mietdauer, bei gültiger Bestellung.
Berechnet der Vermieter den Schaden pauschal, steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Miet- und Zahlungsbedingungen
Mietpreise und Versicherungsschutz ergeben sich aus der gültigen Tarifliste des Vermieters. Miete plus Kaution sind im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch für vereinbarte Mietvertragsverlängerungen.
Dem Mieter steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen die Mietforderung des Vermieters zu, es sei denn, die Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Zahlung per Kreditkarte behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kreditkarte mit eventuell entstandenen Schäden oder übermässigen Schäden zu belasten. Dies werden wir auch bei Schäden machen, der Mieter ist damit einverstanden wenn er bei uns ein Fahrzeug reserviert. Dies wird hier nochmals KLAR und DEUTLICH geschrieben. Wir werden bei Schäden, wenn der Mieter bei der Übergabe des Fahrzeuges nicht den gewünschten Betrag vorleistet, die Kreditkarte belasten.
Mit der Buchung ist der Mieter damit einverstanden.
Bei Zahlung mit EC-Cash werden in der Regel nur die voraussichtliche Miete und die zusätzliche Mietkaution abgezogen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass weitere Forderungen aus diesen Vertragsverhältnissen per Lastschrift eingezogen werden können.